„Selbst die Kranken trug man auf die Straßen hinaus und legte sie auf Betten und Bahren, damit, wenn Petrus vorüberkam, wenigstens sein Schatten auf einen von ihnen fiel.“
(Apg 5,15 EU)
RÜCKBLICK:
Beim Pallium handelte es sich um einen langen Wollstreifen, welcher lose um den Hals gelegt wurde, und dessen Enden von der linken Schulter auf Brust und Rücken fielen.
Als Rangabzeichen der Bischöfe waren Kreuze auf das Pallium genäht.
Das Pallium wurde zu einer Insignie, welches der Kaiser an hohe Würdenträger verleihen konnte. Nach der konstantinischen Wende zählten hierzu auch die christlichen Patriarchen.
Auch der römische Papst konnte das Pallium an seine Bischöfe verleihen – mußte aber wahrscheinlich zuvor den byzantinischen Kaiser um Erlaubnis bitten.
Seit dem 9. Jahrhundert versuchten die Päpste durchzusetzten, daß alle künftigen lateinischen Patriarchen, Primaten und Erzbischöfe den Heiligen Stuhl um das Pallium bitten. Erst nach dem Erhalt des Palliums durften sie dann ihre Iurisdiktionsvollmacht (z. B. Erteilung von Weihen, Einberufung von Synoden, usw.) ausüben. Diese Praxis wurde auf dem Laterankonzil (1215) allgemeingültig festgeschrieben. Somit entwickelte sich aus einer Auszeichnung ein Machtinstrument: Man wollte hiermit Autonomiebewegungen entgegenwirken und die Metropolien (Bistumsverbände) an Rom binden.
Die Erzbischöfe hatten vor der Entgegennahme der Pallien einen Betrag (Taxe) an die römische Kurie zu entrichten. Die Höhe richtete sich nach dem Reichtum der Metropolie bzw. des künftigen Empfängers. Palliengelder wurden bereits im 9. Jahrhundert erhoben.
Zur Herstellung der Pallien entwickelte sich folgender Brauch:
Zwei ausgesuchte weiße Lämmer wurden in geschmückten Körben am Fest der hl. Agnes (21. Januar) zum Palast des Papstes gebracht, der sie segnete. Daraufhin wurden die Lämmer zur Agneskirche an der Via Nomentana transportiert. Während der Meßfeier – beim Agnus Dei-Gesang – wurden die Lämmer auf dem Altar Gott dargebracht. In der Karwoche wurden die Lämmer geschoren, und für das Osterfest geschlachtet. Ihre Wolle wurde von den Nonnen gesponnen und daraus die Pallien gefertigt. Nach der Vesper, am Vorabend des Festes der hll. Apostel Petrus und Paulus (28. Juni), wurden die Pallien feierlich auf das Petrusgrab gelegt, und dadurch geweiht (Berührungsreliquie – Brandeum). Am anderen Morgen wurden sie entnommen, und bis zur Verleihung aufbewahrt.
Die Erzbischöfe hatten das Pallium an hohen Feiertagen und bei ihrem eigenen Begräbnis zu tragen.
Superhumerale:
Das römische Pallium hat Entsprechungen im byzantinischen Omophorion und im (gallischen?) „Rationale“.
Einige (Erz-) Bischöfe (Krakau, Paderborn, Eichstätt und Toul) tragen seit dem Mittelalter bis heute das „Rationale“ (Ex 28,4ff) als Schulterschmuck über dem Meßgewand.
GEGENWART:
Das Pallium wird dem neuen Erzbischof bei seiner Bischofweihe mit folgenden Worten aufgelegt:
„Das Pallium hat auf dem Grab des heiligen Petrus gelegen.
Ich überreiche es dir im Namen des Bischofs von Rom, Papst N.
Trage es im Gebiet deiner Kirchenprovinz zum Zeichen deiner Stellung als Metropolit.
Auch sei es dir ein Zeichen der Einheit: Ausdruck der Gemeinschaft mit dem Apostolischen Stuhl, Band der Liebe im Bischofskollegium und Ansporn zu unerschrockener Führung des Amtes.“
[Q.: Die Weihe des Bischofs, der Priester und der Diakone, herausgegeben im Auftrag der Bischofskonferenzen Deutschlands, Österreichs und der Schweiz sowie der (Erz-)Bischöfe von Bozen-Brixen, Lüttich, Luxenburg und Straßburg. Trier 1994]
Erzbistümer sind zur Zeit Bamberg, Berlin, Freiburg, Hamburg, Köln,
München-Freising, Paderborn, Salzburg, Wien, Vaduz und Luxemburg.