Papstwahl

 

 

„Darum haben wir dich heute gewählt. So wie er sollst du uns anführen und leiten in unserem Kampf.“

(1Makk 9,30 EU)

 

RÜCKBLICK:

 

Eine Papstwahl wurde erforderlich, wenn der amtierende Papst:

- Verstarb

- Abdankte (1)

(- Vom Glauben abfiel)

(- Geisteskrank wurde)

 

[(1) Die letzte Abdiktion eines Papstes  - vor Benedikt XVI. am 28.02.2013 - erfolgte durch den hl. Coelestin V. im Jahre 1294.]

 

Im Idealfall wählten die Kardinäle (bzw. die suburbikarischen Bischöfe) den neuen Oberhirten; das anwesende Kirchenvolk stimmte zu und der weltliche Herrscher bestätigte den Erwählten.

 

Die Kardinäle waren Vertreter der Kirche Roms:

- Bischöfe

          Das Erzbistum war durch die Bischöfe der um Rom liegenden alten 

          Bistümer, die sogenannten suburbikarischen Diözesen (z. B.: Ostia,  

            Albanum, Tusculum, Præneste, Portus, Silva Candida) vertreten.              

          Die Zahl der Kardinalbischöfe schwankte im Laufe der Geschichte.

- Priester

          Jede Titelkirche Roms entsandte einen Priester als Repräsentanten  

          ihrer Pfarrgemeinde. 

- Diakone

          Unter Papst Fabianus (†250) ? wurde Rom in sieben  

          Verwaltungsbezirke eingeteilt.

          Diesen stand jeweils ein Diakon vor, der für die Hilfsbedürftigen  

          (Caritas), Glaubensschüler (Katechese) und das Bestattungswesen   

          (Katakomben) zuständig war.

          Die Diakonien wurden im Laufe der Zeit vermehrt.  

          (Diakoniekirchen: S. Maria in Via Lata; S. Teodoro;  

             S. Lucia in Orphea / in Silice; S. Lucia in Septisolo; S. Maria Antiqua,  

             S. Maria Cosmedin, S. Giorgio in Velabro, usw.)

 

Ursprünglich wurden keine Bischöfe zu Päpsten gewählt – sondern  Priester, Diakone, usw.. 

 

Theoretisch könnte jeder katholische Mann Papst werden.    

 

Seit dem 15. Jahrhundert haben nur noch Kardinäle den Apostolischen Stuhl bestiegen.

 

Von 1523 bis 1978 haben Italiener das Papstamt bekleidet.

 

                       

Konklave:

Nach dem Tod von Papst Klemens IV. (1268) in Viterbo konnten sich die Kardinäle auch nach mehr als zwei Jahren nicht auf einen Nachfolger einigen. Um die Entscheidung der Kardinäle zu beschleunigen, wurden sie bei Wasser und Brot in einen Palast eingesperrt; und kurz darauf wurde das Dach abgedeckt -> Mit raschem Erfolg!

Seit dem 13. Jahrhundert wurden nun alle Päpste in einem Konklave (abgeschlossener Raum) gewählt.

Das Konklave sollte auch die Einflußnahme verschiedener Gruppen auf die Wahl (z.B. durch Stimmenkauf) verhindern.

 

Innerhalb der zweitausendjährigen Kirchengeschichte gab es viele Unregelmäßigkeiten bei den Papstwahlen. Bereits im 3. Jahhundert gab es zwei Päpste (hl. Hippolyt und Novatian) gleichzeitig.

 

Immer wieder hat die römsche Kirche dafür gekämpft, ihre zukünftigen Bischöfe autonom wählen zu können. So entfällt seit 1179 die Beteiligung des Kirchenvolkes.

 

 

 

GEGENWART:

 

Die Wahlordnung beruht auf der Apostolischen Konstitution „Universi Dominici Gregis“ von 1996.

 

Wahlberechtigt sind nur jene Kardinäle, die das 80. Lebensjahr nicht überschritten haben.

 

Die Anzahl der wahlberechtigten Kardinäle wurde auf 120 beschränkt. 

 

Die Wahl beginnt zwischen dem 15. und 20. Tag nach dem Ableben des Papstes.

 

 

 

Seit 1878 finden die Wahlen in der sixtinischen Kapelle (neben der Patriarchatsbasilika San Pietro in Vaticano) statt. 

 

 

 

Ablauf der Wahl:

 

* Die Kardinäle feiern eine Votivmesse für die Wahl eines neuen Papstes   

         (pro eligendo Papa)

 

* Einzug in das Konklave:

   - In der Capella Paolina: Eröffnung

   - Prozession zur Sixtina: Allerheiligenlitanei

   - In der Sixtina: Hymnus: „Veni Creator Spiritus“ mit abschließendem  

           Gebet

 

* Alle Kardinäle legen der Reihe nach, mit der Hand auf dem Evangelienbuch, einen Eid ab

 

* Der Zeremonienmeister hält eine Ansprache

 

* Die Eingangstüren zur Sixtina werden verschlossen („extra omnes") 

 

* Wahl:

Die Wahlverfahren durch göttliche Inspiration oder Kompromiß wurden abgeschafft. Erlaubt ist nur noch die Wahl mittels Stimmzettel (per scrutinium).

Gewählt wird vormittags und nachmittags höchstens zweimal bis eine Person die Zweidrittelmehrheit erlangt hat.

 

[Wahlgang:

Die Kardinäle schreiben mit verstellter Schrift ihren Wunschkandidaten auf einen Stimmzettel und falten ihn. Nun schreiten die Kardinäle – während sie den Stimmzettel mit der Hand hochhalten – zum Altar.

Dort sprechen sie der Reihe nach folgende Formel: „Ich rufe Christus, der mein Richter sein wird, zum Zeugen an, dass ich den gewählt habe, von dem ich glaube, dass er nach Gottes Willen gewählt werden sollte.“ Jetzt legen sie den Zettel in einen Teller (Patene), und geben ihn damit in die Urne (großer Kelch). Anschließend werden die Stimmen vor dem Kardinalskollegium ausgezählt.]

 

* Nach erfolgreicher Wahl wird der Erwählte gefragt, ob er die Wahl annimmt, und wie er sich zukünftig nennen möchte.

 

* Man läßt weißen Rauch (fumata bianca) aufsteigen

 

[Am Ende der Wahl(en) am Vormittag und Nachmittag werden alle Stimmzettel in einem Ofen der sixtinischen Kapelle verbrannt. War die Wahl nicht erfolgreich, dann wurde nasses Stroh in das Feuer hinzugegeben: Es entstand schwarzer Rauch. Heute werden beim Verbrennen der Wahlunterlagen Chemikalien verwendet, um schwarzen oder weißen Rauch zu erzeugen. So können die wartenden Menschen auf dem Petersplatz erkennen, ob ein Nachfolger auf dem Stuhle Petri gewählt wurde.]

 

 

* Ist der Erwählte noch nicht Bischof, so wird er schnellstmöglich (vom Kardinaldekan) geweiht.

 

* Der Papst besteigt den Thron der Sixtina:

- Johannesevangelium

- Gebet

 

* Der neue Papst empfängt der Reihe nach von allen Kardinälen die Huldigung (Adoration) und das Gehorsamsversprechen

 

* Te Deum

 

* Der Kardinalprotodiakon verkündet vom Balkon der Petersbasilika die Wahl des neuen Papstes dem wartenden Kirchenvolk: „Habemus Papam“:

 

„Ich verkünde euch eine große Freude: Wir haben einen Papst: Seine Eminenz den Hochwürdigsten Herrn N. (Vorname) Kardinal der Heiligen Römischen Kirche N. (Familienname) der sich den Namen N. (Papstname) gegeben hat.“

 

* Kurze Zeit darauf erscheint das neue Kirchenoberhaupt und spendet den Apostolischen Segen „Urbi et Orbi“ / „der Stadt und dem Erdkreis“:

 

„Mögen die Heiligen Apostel Petrus und Paulus, auf deren Macht und Autorität wir vertrauen,  beim Herrn für uns Fürsprache einlegen. Amen.

Durch die Fürbitten und Verdienste der seligen immerwährenden Jungfrau Maria, des heiligen Erzengels Michael, des heiligen Johannes des Täufers und der heiligen Apostel Petrus und Paulus und aller  Heiligen, möge sich euer der allmächtige Gott erbarmen; und nach der Vergebung all eurer Sünden führe euch Jesus Christus zum ewigen Leben. Amen.

Der allmächtige und barmherzige Herr gewähre euch Nachlass, Vergebung und Verzeihung all eurer Sünden, die Zeit für eine aufrichtige und fruchtbare Buße, ein allzeit reuiges Herz und Besserung des Lebens, die Gnade und die Tröstung des Heiligen Geistes und das endgültige Verharren in guten Werken. Amen.

Und der Segen des allmächtigen Gottes, des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes  komme herab auf euch und bleibe allezeit. Amen.“

 

[Mit dem Apostolischen Segen wird unter bestimmten Bedingungen die Vergebung aller Sündenstrafen (Plenarablaß) gewährt.]